Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.04.2017 - 9 W 4/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Befugnisse des Testamentsvollstreckers hinsichtlich der Erfüllung von unter Auflagen angeordneter Vermächtnisse; Kostenentscheidung bei Wegfall des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 273 Abs 1 BGB, § 1940 BGB, § 2194 S 1 BGB, § 269 Abs 3 S 3 ZPO
Erbrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker: Befugnisse des Testamentsvollstreckers zur Durchsetzung einer testamentarischen Auflage; Kostenentscheidung bei "Erledigung" vor Rechtshängigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Befugnisse des Testamentsvollstreckers hinsichtlich der Erfüllung von unter Auflagen angeordneter Vermächtnisse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Durchsetzung einer Auflage als Aufgabe des Testamentsvollstreckers
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 13.01.2017 - E 3 O 177/15
- OLG Karlsruhe, 18.04.2017 - 9 W 4/17
- OLG Karlsruhe, 18.04.2017 - 9 W 4/17 Amtlicher Leitsatz: BGB 273 Abs. 1
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1975
- ErbR 2017, 573
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05
Unberechtigte Abmahnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2017 - 9 W 4/17
Unter den Kosten des "Rechtsstreits" sind im Fall von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO diejenigen Kosten zu verstehen, die im Falle der Rücknahme der Klage nach deren Zustellung erstattungsfähig gewesen wären (vgl. BGH, NJW 2006, 775).
- BFH, 25.11.2020 - II R 36/18
Auslegung einer Vermächtnisanordnung
Diese können je nach Einzelfall auch dazu führen, dass sich aus dem Abschluss verschiedener Erfüllungsverträge mit dem Erben eine konkludente Annahme ergeben kann (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18.04.2017 - 9 W 4/17, FamRZ 2017, 1975, Rz 28). - OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und …
Für den Beschwerten muss erkennbar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Begünstigte das Vermächtnis annimmt (vgl. OLG Stuttgart, ZEV 1998, 24; OLG Karlsruhe, ErbR 2017, 573); das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein etwa lässt nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 230/09, NJW 2011, 1353; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).